Artenschutzprüfung für Bauvorhaben

Das Büro für Umweltplanung steht Ihnen kompetent bei artenschutzrechtlichen Fragen zu Bau- und Abrissvorhaben, Baumfällungen oder Gebäudesanierungen zur Seite.

Wir führen fachgerecht Prüfungen durch, erstellen fristgerecht das für den Bauantrag benötigte Gutachten und helfen Ihnen tatkräftig bei der Planung und Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Im Folgenden haben wir kurz die wichtigsten Informationen zur Artenschutzprüfung zusammengestellt. Gerne besprechen wir die Details zu Ihrem Projekt in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.

 

Die Artenschutzprüfung richtet sich nach der gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010.

 

 Das Verfahren zur Artenschutzprüfung (ASP) ist in drei Stufen unterteilt:

 Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)

 Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände

 Stufe III: Ausnahmeverfahren

 

Dauer und Umfang der Artenschutzprüfung

Die Artenschutzprüfung der Stufe 1 ist die Grundlage zur Einschätzung eines potentiellen Konflikts der geplanten Maßnahme mit den Vorgaben des Artenschutzrechts. Hierfür ist eine Begutachtung des Geländes / Gebäudes vor Ort erforderlich. Der Untersuchungsumfang ist abhängig von Größe und Anzahl der Gebäude, der Beschaffenheit der Gebäude und deren Lage, sowie vorhandenen Grünflächen mit Baumbestand. Daher erstellen wir für jedes Projekt ein individuelles Angebot. Damit Sie aber einen Richtwert zum Vergleich von Angeboten haben, möchten wir Ihnen hier ein Beispiel aufführen, dass wir in der Praxis oft bearbeiten:

 

Für ein Einfamilienhaus mit Satteldach und Keller reicht erfahrungsgemäß ein Ortstermin von 1-2 h zur Bewertung Stufe 1 aus. Die Erstellung des Berichts benötigt je nach Auslastung des Büros 5-10 Werktage. Ein Bericht umfasst in der Regel 20 bis 30 Seiten. Sollten bei der Bewertung Stufe 1 keine Konflikte mit dem Artenschutz gesehen werden, ist das Verfahren beendet. Liegt am Gebäude ein Konfliktpotential vor, wird eine Prüfung der Stufe 2 notwendig. Hierüber beraten wir vor Ort.

 

Kosten für die Artenschutzprüfung

Das Büro für Umweltplanung arbeitet nicht mit Pauschalen, sondern erstellt für jedes Vorhaben ein individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot.

Damit garantieren wir Ihnen den fairsten Preis für unsere Leistungen. Als Richtwert sollten Sie im Falle des oben genannten Beispiels des Einfamilienhauses für die Artenschutzprüfung Stufe 1 mit Kosten zwischen 750 – 950 € (inkl. MwSt.) rechnen.

 

Gesetzliche Grundlagen

Im Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) ist festgelegt, dass bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren die Belange des Artenschutzes gesondert zu prüfen sind. Bei Bauvorhaben kommen vor allem die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zum tragen:

 Zugriffsverbote (§ 44 Abs. 1 BNatSchG)

Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung und der Genehmigung von Vorhaben sind für die o.g. europäisch geschützten Arten die in § 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten Zugriffsverbote zu beachten. Es ist verboten…

 - Verbot Nr. 1: … Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

 - Verbot Nr. 2: … Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so erheblich zu stören, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert,

 - Verbot Nr. 3: … Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

 - Verbot Nr. 4: … Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

 (Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, 2010)